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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cannovum Health eG



§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf den Verkauf von medizinischen Cannabisprodukten und Medizinprodukten (Nachfolgend als „Produkt“ bezeichnet) durch die Cannovum Health eG, Herforder Str. 69, 33602 Bielefeld, eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter GnR 790 B, USt-ID: DE306923655 (nachfolgend als „CANNOVUM“ bezeichnet) an ihre Kunden. Sie berücksichtigen die Besonderheiten der Lieferbeziehungen im Arzneimittelgroßhandel und die des Betäubungsmittelrechts. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die CANNOVUM mit seinen Vertragspartnern (Nachfolgend als „Käufer“ bezeichnet) über die Belieferung mit dem Produkt abschließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Käufer über die Belieferung mit dem Produkt, selbst wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden.

(2) Individuelle Vereinbarungen, Abweichungen und Ergänzungen haben Vorrang vor diesen AGB. Sie sind nur wirksam, sofern sie schriftlich vereinbart werden.

(3) Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn CANNOVUM diesen nicht gesondert widerspricht. Eine Bezugnahme auf Schreiben des Käufers, das dessen Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist, beinhaltet kein Einverständnis mit der Geltung dieser Bedingungen.

§ 2 Registrierung, Angebot und Vertragsschluss

(1) Vor der erstmaligen Bestellung ist eine Registrierung und Qualifizierung des Käufers als Kunde von CANNOVUM erforderlich. Hierfür hat dieser, im Falle einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke, CANNOVUM die Zuweisung der Betäubungsmittelteilnehmernummer durch die Bundesopiumstelle vorzulegen. Für andere Tatbestände, als die in § 4 BtMG aufgeführten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht (Betrieb einer öffentlichen Apotheke oder einer Krankenhausapotheke) ist die Vorlage einer Erlaubnis nach § 3 BtMG erforderlich. Nach der erfolgreichen Prüfung wird der Käufer mit Kundennummer im Kundenportal von CANNOVUM freigeschaltet.

(2) Die Angebote von CANNOVUM sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die im Online-Shop aufgeführten Produkte stellen ebenfalls keine verbindlichen Angebote durch CANNOVUM dar, sondern dienen lediglich der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Käufer.

(3) Bestellungen bei CANNOVUM können wie folgt aufgegeben werden:

- E-Mail

- Fax

- Telefon

- Online-Shop im gesicherten Bereich für Fachkreise auf der Internetseite von CANNOVUM

https://shop.cannovum-health.de/

Mit seiner Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Erwerb der in der Bestellung aufgeführten Produkte ab. CANNOVUM kann die eingehenden Bestellungen innerhalb eines Arbeitstages (Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage) nach Zugang, bei Bestelleingang an arbeitsfreien Tagen am darauffolgenden Arbeitstag, annehmen. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Bestellung durch CANNOVUM gegenüber dem Käufer zu Stande. Die Belieferung des Käufers mit dem bestellten Produkt sowie die Rechnungstellung stellen ebenfalls eine Annahme der Bestellung durch CANNOVUM dar. Bei Vorliegen mehrerer der vorgenannten Alternativen kommt der Vertrag mit Eintreten der früheren Alternative zu Stande.

(4) Mit der Bestellung via Fax, E-Mail oder im Online-Shop gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Erwerb der in der Bestellung aufgeführten Produkte ab. Falls die Bestellung im Online-Shop erfolgt, gibt der Käufer durch Klick auf den Button "Bestellung abschließen" ein verbindliches Vertragsangebot ab.

§ 3 Preise und Bezahlung

(1) Die Lieferung erfolgt zu dem im Bestellformular sowie im Online-Shop angegebenen Preisen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

(2) Die angegebenen Preise umfassen die Kosten für Verpackung und Versand.  

(3) Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage. Maßgeblich ist jeweils das Datum des Zahlungseingangs bei CANNOVUM.

(4) Für verspätete Zahlungseingänge wird ein Verzugszins nach Maßgabe gesetzlicher  Regelungen berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt  vorbehalten. 

(5) Sendungen ab 250€ sind kostenfrei. Die Versandkosten auf Bestellungen unter 250€ Bestellwert liegen bei 18€.

(6) Sendungen von Cannovum Extrakten und Schnelltests sind immer kostenfrei.

§ 4 Lieferung 

(1) Bestellungen, die bei CANNOVUM an Arbeitstagen bis 09.00 Uhr eingehen, werden dem  Käufer in der Regel am darauffolgenden Arbeitstag geliefert. Bestellungen, die nach 09.00  Uhr sowie an arbeitsfreien Tagen eingehen, gelten für die Berechnung der Lieferzeit als am  nächsten Arbeitstag eingegangen. Versandart und Verpackung werden von CANNOVUM  gewählt. CANNOVUM ist zu Teillieferungen nicht berechtigt.  

(2) CANNOVUM ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder  Sicherheitsleistung auszuführen, wenn ihr nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden,  welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch  welche die Bezahlung der offenen Forderungen von CANNOVUM (einschließlich solcher aus  anderen Lieferverträgen) durch den Käufer gefährdet sind.  

(3) Die Lieferung bis zur Übergabe an den Käufer wird auf Kosten von CANNOVUM versichert. 

(4) Der Gefahrübergang erfolgt mit der Übergabe des Produkts an den Käufer.  

(5) Mit dem Empfang der Lieferung ist der Käufer verpflichtet, die ordnungsgemäß  ausgefüllte und unterschriebene bzw. mit seiner elektronischen Signatur versehene  Empfangsbestätigung nach § 2 BtMBinHV unverzüglich, spätestens jedoch an dem auf den  Empfang der Lieferung folgenden Werktag, an die Absenderadresse des Betäubungsmittels zu übermitteln. 

(6) Die Transportbehältnisse, die zur Lieferung des Produkts verwendet werden, gehen mit der  Übergabe an den Käufer in dessen Eigentum über.  

(7) Das Auftreten von unvorhersehbaren, von CANNOVUM nicht zu vertretenden Umständen,  insbesondere höherer Gewalt, befreit CANNOVUM von ihrer Leistungspflicht bis zu deren  Beseitigung. Dies gilt auch für das Eintreten solcher Umstände bei einem Dienstleister von  CANNOVUM oder wenn diese bei Vertragsschluss bereits vorhanden, CANNOVUM jedoch  unbekannt waren. Nach Kenntniserlangung über diese Umstände hat CANNOVUM den Käufer über sie umgehend zu informieren. Überschreitet die sich daraus ergebende  Lieferverzögerung den Zeitraum von vier (4) Wochen, oder ist der Zeitpunkt der Beseitigung  dieser Umstände nicht absehbar und ein Abwarten nicht zumutbar, sind beide  Vertragsparteien zum Rücktritt hinsichtlich der betreffenden Lieferung berechtigt. Die  Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 

§ 5 Abtretung, Aufrechnung

(1) Die Abtretung von vertraglichen Rechten durch den Käufer bedarf einer schriftlichen  Einwilligung durch CANNOVUM. § 354a HGB bleibt unberührt. 

(2) Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit Forderungen aus demselben  Vertragsverhältnis zulässig und nur soweit diese Forderungen unbestrittenen oder  rechtskräftig festgestellt sind.  

§ 6 Rügeobliegenheit, Gewährleistung

(1) Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten wegen Sachmangels setzt voraus, dass  der Käufer seiner Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB nachgekommen ist. Erkennbare  Produktmängel sind durch den Käufer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des  Produkts gegenüber CANNOVUM anzuzeigen. Gewährleistungsrechte können nur  wahrgenommen werden, wenn der Käufer dieser Rügeobliegenheit fristgerecht  nachkommt. Produkte, die nicht fristgerecht gerügt werden, gelten als vom Käufer  genehmigt. 

(2) Die Mängelbeseitigung wird durch CANNOVUM durch Nacherfüllung in Form von Nachlieferung  erbracht.  

(3) Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung nach Absatz 2 hat der Käufer das  Recht auf Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Das Wahlrecht steht hierbei dem Käufer zu. Das Recht auf Schadensersatz nach Maßgabe von § 7 bleibt unberührt. 

(4) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn das Produkt durch den Käufer nicht  ordnungsgemäß gelagert wird oder der Käufer eigenschaftsverändernd auf das Produkt  eingewirkt hat. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Behandlung, Lagerung oder ggf.  Transport des Produkts nach dessen Lieferung liegt beim Käufer. Diese  Gewährleistungseinschränkung gilt nur insoweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges  Handeln von CANNOVUM vorliegt.  

(5) Die Rechte des Käufers auf Gewährleistung verjähren nach einem Jahr ab Lieferung, es  sei denn es liegt eine vorsätzliche Pflichtverletzung oder arglistige Verschweigung von  Mängeln Seitens von CANNOVUM vor.  

§ 7 Haftung

(1) Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz setzt eine fristgemäße Rüge  gemäß § 6 Abs. 1 voraus. 

(2) Die Haftung von CANNOVUM auf Schadensersatz ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit  sowie nur auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die  Folge von Mängeln des Produkts sind, sind nur ersatzfähig, soweit sie bei ordnungsgemäßer  Verwendung des Produkts typischerweise zu erwarten sind. Diese Beschränkungen gelten  nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Insoweit haftet  CANNOVUM nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

(3) Bei Ansprüchen auf Schadensersatz gilt § 6 Abs. 4 sinngemäß. 

(4) CANNOVUM haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit des  Produkts.  

(5) Ansprüche gegen CANNOVUM auf Schadensersatz verjähren nach einem Jahr nach Lieferung.  Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Verletzung des  Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen Verletzung von Kardinalpflichten sowie bei  arglistigem Verschweigen des Mangels durch CANNOVUM. Insoweit gelten die gesetzlichen  Verjährungsfristen.  

(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu  Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen  von CANNOVUM. 

(7) Die Haftung von CANNOVUM nach dem Produkthaftungsgesetz sowie ggf. nach dem  Arzneimittelgesetz bleibt unberührt.  

§ 8 Retouren

(1) Bei der CANNOVUM bestellte Waren der Marke Cannovum können nach Anmeldung über die E-Mail Adresse (retouren@cannovum.com) retourniert werden. Cannovum holt die Ware ab und informiert den Kunden über die Rücksendemodalitäten.

(2) Das Recht des Käufers auf Rücktritt nach Maßgabe von § 6 bleibt hiervon unberührt.  

§ 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen des zur Erfüllung des  Vertragszwecks erforderlichen Umfangs nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen  Bestimmungen erhoben, gespeichert und übermittelt. Auf Anforderung wird dem Käufer  schriftlich mitgeteilt, ob und gegebenenfalls welche persönlichen Daten bei CANNOVUM über ihn  gespeichert sind.  

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die Verträge zwischen CANNOVUM und dem Käufer über die Lieferung des Produkts  unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des  UN-Kaufrechts. 

(2) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen  CANNOVUM und dem Käufer ist Berlin. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über  ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.  

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam  oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen  dieser AGB hiervon nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren  Bestimmungen werden die Parteien eine solche Bestimmung vereinbaren, die nach Form,  Inhalt, Zweck und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem wirtschaftlichen  Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gewollt war. Für etwaige  Regelungslücken in diesen AGB gilt Entsprechendes.